Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

Ethische Grundlagen

Ethik dient als Basis für Verantwortungssinn, moralisches Verständnis und Bewusstsein, das uns davon abhält, Schaden anzurichten.
Der Schutz und das Wohl der Menschen, mit denen der *IK Kinesiologe® arbeitet, sind das Ziel dieser ethischen Grundlagen.
Ethik muss vom Selbstverständnis des ganzen Menschen ausgehen und darf sich nicht auf die Betrachtung und Bewertung isolierter Handlungen beschränken.

Der IK Kinesiologe® beachtet folgende allgemeinen ethischen Grundlagen:

  • Er anerkennt, dass der Muskeltest keine Entscheidung ist, sondern eine Wahl für eine Entscheidung ermöglicht und Denken und Fühlen nicht ersetzt
  • Geht davon aus, dass die sich selbst regulierende Lebensenergie des Klienten balanciert wird und dadurch seine Selbstheilungskräfte aktiviert werden
  • Ist sich des speziellen Vertrauensverhältnisses zwischen Klient und Therapeut bewusst und unterlässt jegliche Art von psychischen und/oder physischen Übergriffen und lädt auf den Klienten weder Schuld noch Vorwurf ab
  • Bietet nur Dienstleistungen an, für die er durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert ist und stellt keine Diagnosen im medizinischen Sinn
  • Beachtet die Grenzen seiner Kompetenz und fordert bei Bedarf den Klienten auf, andere Fachpersonen zu konsultieren oder zieht bei fachübergreifenden Fragen entsprechende Berufsleute bei
  • Achtet und wahrt das Berufsgeheimnis; schützt und respektiert Vertraulichkeit
  • Verpflichtet sich, seine Angebote ehrlich und verhältnismässig auszuschreiben. Werbung mit Heilerfolgen ist nicht zulässig

 

Er arbeitet integrativ-klientenzentriert:

  • Setzt seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des Klienten ein, achtet und wahrt dabei die Würde und Integrität (Unversehrtheit) des Klienten
  • Ermöglicht bewusste Teilnahme und Erkenntnisarbeit des Klienten und unterstützt das Potenzial, welches in der Person vorhanden ist
  • Erreicht den dafür erforderlichen Ausbildungsstand, verpflichtet sich zur Weiterbildung und zur Selbsterfahrung durch Supervision
  • Informiert den Klienten offen und sachlich über die Möglichkeiten und Grenzen seiner Leistungen, unterrichtet über Arbeitsabläufe und versichert sich seiner Einwilligung
  • Schafft eine Atmosphäre von Sicherheit, Respekt und Vertrauen, indem der Muskeltest als wichtiges, für den Klienten deutliches und verständliches Biofeedback eingesetzt wird, was eine transparente Arbeitsweise erlaubt
  • Geht von der Ganzheit des Menschen aus, mit seinen körperlichen, geistigen und emotionalen Anteilen. Beachtet ein Symptom als wertvollen Hinweis, um die tiefere Bedeutung mit dem Klienten herauszufinden und fördert die persönliche Entfaltung des Klienten indem alle drei Ebenen integriert werden
  • Ist sich bewusst, dass für positive Veränderungen durch eine IK-Sitzung folgende Schritte wichtig sind: Erkennen der gegenwärtigen Situation sowie der Bezug zur  Ursache; erkennen in welche Richtung sich der Klient in Zukunft bewegen will; kinesiologischer Energieausgleich, um Stress aufzulösen. Damit wird eine solide Grundlage für neues, erfolgreiches Verhalten geschaffen. Um dies zu erarbeiten, ist das klientenzentrierte Gespräch von grosser Bedeutung
  • Ist nicht-invasiv (d.h. nicht eingreifend auf körperlicher und/oder geistig/emotionaler Ebene) sondern verhilft dem Klienten, sich selbst zu erkennen und Ursachen für Energieblockaden aufzudecken. Der Klient kennt seine Antworten
  • Sieht sich als Begleiter, wertet nicht und unterstützt den Klienten darin, seinen eigenen Weg zu finden und sein Potenzial bewusst zu aktivieren. Er anerkennt das Recht des Klienten, in Selbstverantwortung und nach eigenen Überzeugungen zu planen, zu handeln und zu leben. Er unterstützt seinen Eigenwert und seine Eigenständigkeit. Der Klient gehört sich selbst
  • Ist professionell im Umgang mit Klienten und Berufskollegen und fördert Interdisziplinarität (fachliche Zusammenarbeit) mit Angehörigen anderer Berufsgruppen, zum Wohle der Klienten
  • Trifft angemessene Vorkehrungen bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, z.B. durch Krankheit oder Befangenheit (Objektivität)

(* Der Einfachheit halber benutzen wir die männliche Form, selbstverständlich ist die weibliche Form mitgemeint.)

 

Quellen:

  • Ethische Grundlagen des IKC- IK-Privatsitzung: 5 x 10 Min. oder verstehe dich selbst,Berufsausbildung, Rosmarie Sonderegger
  • IK Berufsordnung, Lars Sonderegger
  • Ethik: Berufsausbildung, Dr. Peter Altrichter
  • Ergänzungen durch Gründungsmitglieder des IK Fachvereins